Rund um die Wertbestimmung.

Verschiedene Werterichtlinien für verschiedene Rahmenbedingungen.


Die Erstellung eines professionellen Schmuckgutachtens mit Wertbestimmung muss vorab einen klar definierten Zweck zum Ziel haben. Der ermittelte und ordentliche Wert ist die in einer Zahl und Währung ausgedrückte, objektiv erfasste und nach messbaren Maßstäben errechnete Bedeutung eines Objektes – in diesem Fall des Schmuckgegenstands. Aber: Wert ist nicht gleich Wert! Denn welchen Wert ein Schmuckstück hat, hängt in erster Linie davon ab, für welchen Zweck die Schätzung oder das Gutachten gebraucht wird.

Das Schmuckgutachten richtet sich nach verschiedenen „Handelsstufen“:

  • Wiederbeschaffungswert: Wenn etwas verloren gegangen oder gestohlen wurde, wenn man seinen Schmuck versichern möchte.
  • Marktwert: Wenn man wissen möchte, was ein Schmuckstück aktuell im Juwelenhandel kosten oder was es in einer Auktion bringen könnte.
  • Veräußerungswert: Wenn man wissen möchten, wie viel Geld man beim Verkauf eines Schmuckstückes erzielen könnte.
  • Liquidationswert: Wenn man Schmuck aus Verlassenschaften, Konkursen, Exekutionen schnell verkaufen muss.

Die Werterichtlinien eines Schmuckgutachtens richten sich ebenfalls nach vorgegebenen Charakteristika des Schmuckstücks – z.B. Größe, Farbe, Reinheit, Behandlungen und Schliff der Edelsteine und/oder organischen Substanzen, sowie auf Verarbeitungstechniken, Qualität des Materials und kunsthistorischen Aspekte des Schmuckobjektes. Dazu kommen Seltenheit oder Häufigkeit der Pretiose, des Materials, der Form oder Verarbeitung.

Für weiterführende Details werden die Werterichtlinien des Österreichischen Gutachterverbandes für Pretiosen und Uhren – veröffentlicht in der Fachzeitschrift „Gemmo-News“ Ausgabe 37 (04/2014) – empfohlen. Dort finden Sie eine kurze Aufstellung der in der Schmuck- und Edelsteinbranche gebräuchlichen Werte.

Download Werterichtlinien